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Schikanierung Einzelner oder übliche Praxis der MainArbeit? Drucken E-Mail
Sonntag, 24 Januar 2010
Werden Weiterbewilligungsanträge für ALGII-Bezieher absichtlich verzögert?
Die Geschäftsführung der MainArbeit scheint zielstrebig ein neues Instrument zur Verunsicherung ihrer "Kunden" einzusetzen, das diese an den Rand der Verzweiflung treibt, so die Fraktion DIE LINKE  Offenbach. Nach § 41 Abs.1 S.4 SGB2 hat der Gesetzgeber einen Bewilligungzeitraum  für Leistungen von sechs Monaten vorgesehen. Ist Erwerbslosigkeit über diese Frist hinaus absehbar, gleich aus welchen Gründen, so hat der Betroffene, einen Bewilligungsantrag auf Fortsetzung der Leistung nach SGB2 zu stellen.
Der aufmerksame "Kunde" der MainArbeit, der aufgrund der Kenntnis seiner objektiven Situation, fünf bis vier Wochen vor Ablauf des gültigen Bewilligungbescheides (analog etwa des Kindergeldes) bei der Behörde einen Fortsetzungsantrag abholen möchte, wird dahingehend beschieden, dass die Mitarbeiter der MainArbeit angewiesen sind, solche Anträge nicht auszugeben. Der Kunde erhält die Auskunft: Die MainArbeit schicke ihm den Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig vor Ablauf des gültigen Bewilligungszeitraumes zu.  Nach unserer Erfahrung werden mit zunehmender Häufigkeit die entsprechenden Anträge ca. 3-5 Tage vor Beendigung des gültigen Bewilligungsbescheides dem Hilfebedürftigen zugesandt. Somit ist es dem Antragsteller unmöglich gemacht, den ausgefüllten Antrag so rechtzeitig dem Amt vorzulegen, dass eine nahtlose Sicherung seiner Lebensexistenz gewährleistet ist. Bis zur Bearbeitung seines Antrages und dessen Bewilligung können schon leicht 4 - 5 Wochen vergehen, in denen weder Miete, Nebenkosten, Kranken-versicherung gezahlt werden und auch für Lebensmittel, Medikamentenzuzahlung oder Arztbesuche kein Geld zur Verfügung steht. Mahnt der Betroffene entsprechende Mittel bei der Zentralen Anlaufstelle (ZAS) an, so wird er nicht selten mit dem Hinweis abgespeist : Er solle sich bei Bekannten oder Verwandten für den in frage stehenden Zeitraum Geld beschaffen. Lebensmittelgutscheine könne er haben. (für einen Tag oder eine Woche?).  Durch diese Praxis wird der Rechtsanspruch, der dem Grunde nach fest-  und fortbesteht von Seiten des Jobcenters MainArbeit GmbH willentlich unterlaufen. Dem Hilfesuchenden bleibt nichts anderes übrig, insofern er überhaupt über seine Rechte weiß, als unter Mithilfe eines Anwalts ein Eilrechtsschutzverfahren einzuleiten.
In nicht wenigen Fällen, so haben wir, die Fraktion DIE LINKE, erfahren müssen, ignoriert die Behörde über viele Monate entsprechende Ansprüche auch dann, wenn rechtsgültige  Urteile vom zuständigen Sozialgericht  vorliegen.
Die LINKE Fraktion nimmt nicht an, dass die Mitarbeiter allein aus eigenem willkürlichen Gutdünken handeln. Wir vermuten wohl zu Recht, dass ihr Handeln an  ausdrücklichen, verbindlichen und mündlichen Dienstanweisungen und sogenannten Briefings von Seiten ihrer Dienstvorgesetzten orientiert ist und  sind angewiesen, diese an den Hilfesuchenden zu exekutieren
Da, nach den Erfahrungen der Fraktion DIE LINKE, alles dafür spricht, dass es so ist, ist es höchste Zeit, dass die Gesellschafter der MainArbeit GmbH, die Verantwortlichen der Stadtverwaltung als Mehrheitsbeteiligte und die Agentur für Arbeit Offenbach, den Geschäftsführer der MainArbeit darauf verpflichten, derartige,  u.E. rechtswidrige, Verfahren sofort einzustellen.
J. Günther        H. Schultheiß