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Aktuell sind 19 Gäste online
DIE LINKE. Offenbach informiert:
Linke Kraft verdoppelt sich, Delegierte gewählt Drucken E-Mail
Montag, 22 Februar 2010
Der Leitantrag, der auf der Kreismitgliederversammlung der LINKEN am 20.02.2010 im Bürgerhaus in Dreieich einstimmig angenommen wurde, zeichnet den Weg zu einer Verdoppelung der Kräfte auf: In Stadt und Landkreis Offenbach sollen künftig zwei Kreisverbände den Antritt der Partei verbreitern.

Die Trennung in zwei Kreisgebiete ist wichtig für eine engere Verbindung zwischen Vorstand und Mitgliedern, der aufgrund der Größe des Kreisgebietes und dem wachsenden Anspruch an die Vorstandsarbeit kaum noch Rechnung getragen werden kann. Stabile Ortsverbände sind ein Dreh- und Angelpunkt für einen flächendeckenden Antritt zur Kommunalwahl 2011, einschließlich der notwendigen Zusammenarbeit linker Mandatsträger mit ihren Basisorganisationen. Die Kreisvorstände in Stadt und Kreis Offenbach wollen nach ihrer Wahl, die für den Juli vorgesehen ist, eine Diskussion einleiten, bei der ein kommunalpolitisches Programm nach der Sommerpause diskutiert und bis November verabschiedet wird. Dafür sollen Partner aus Gewerkschaften, Friedens- und Umweltbewegung wie MigrantInnenorganisationen ebenso für die Mitarbeit an einem Programm für eine soziale und ökologische Kommune gewonnen werden.

Gäste auf der Kreismitgliederversammlung waren u.a. Landesvorsitzender Ulrich Wilken, Bundestagsabgeordnete Christine Buchholz, Landtagsabgeordnete Barbara Cárdenas und Herbert Storn als Vertreter der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) .

Neben ihrer Funktion als Forum der Debatte über die künftige Struktur des Kreisverbandes diente die Mitgliederversammlung auch als Wahlveranstaltung: Als Delegierte zum Bundesparteitag wurden am Ende der Versammlung Marianne Wurm und Adrian Gabriel gewählt.
 
Amtsantritte kritisch begleiten – AG Wohlfahrt abschaffen! Drucken E-Mail
Donnerstag, 18 Februar 2010
quilling-partyAm Sonntag, dem 28.02.2010, endet offiziell die Amtszeit des bisherigen Offenbacher Landrats Peter Walter  (Landrat Hammerhart).
Seine Bemühungen in Sachen AG Wohlfahrt sind inzwischen bekannt, mit rassistischer Hetze durch Verbreitung von Halbwahrheiten und Verleumdungen hatte sich Walter "einen Namen"  über die Region hinaus gemacht. Interessanter ist aber das Verhalten seines Nachfolgers, Oliver Quilling (CDU), der seinen Amtsantritt am 01. März 2010 feiert.
Ab dann liegt es also in seiner Verantwortung, ob die AG Wohlfahrt weiter existiert und ob diese Ermittlungsgruppe weiterhin schutzsuchende Menschen beschattet, kriminalisiert und nach den Maßstäben der ökonomischen Verwertbarkeit selektiert. Quilling selbst ließ vor einiger Zeit gegenüber der Presse verlautbaren, ihm sei beim Thema AG Wohlfahrt »an Ruhe gelegen«. Auch wenn unsere Kritik an Abschiebungen natürlich ebenfalls wesentlich tiefgreifender ist, als dass sie sich nur darauf beschränken würde, lediglich einzelne Akteure anzugreifen, wird auch der zukünftige Landrat als der unmittelbare Verantwortliche für die Existenz der AG Wohlfahrt Gegenstand dieser Kritik sein. Daher unterstützt die Fraktion DIE LINKE im Kreistag den Aufruf zum antirassistischen Stadtspaziergang am 27.02.2010 in Neu-Isenburg.
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Hoffnung auf Einsicht nach „Hartz IV – Urteil“ Drucken E-Mail
Mittwoch, 10 Februar 2010
Zur Sitzung des Kreistages am Mittwoch den 10. Februar hofft Fraktion DIE LINKE auf ein Einlenken der großen Koalition im Kreistag Offenbach. Die Fraktion fordert wiederholt, für die Menschen die im Kreis Offenbach von Hartz IV leben müssen,  einen Fond zur Verfügung zu stellen. Nach dem richtungsweisenden Urteil über die Grundgesetzwidrigkeit der Hartz IV – Regelsätze, hofft die Fraktion nun, das die Einrichtung eines solchen Fonds zur Hilfe von Menschen in Not zumindest geprüft wird. „Vielleicht können wir dieses mal mit einem Änderungsantrag von CDU und SPD rechnen, der uns wenigstens zeigt, dass dieses Thema den Verantwortlichen wichtig ist. Gerne würden wir zuerst prüfen, welche Einsparungen dem Kreis ein solcher Fonds bringen können.“ Der Antrag fordert einen Fonds, der in diesem Fall Frauen die von ALG-II leben, oder ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt beziehen, die Möglichkeit selbstbestimmter Familienplanung durch den Kauf von Verhütungsmitteln ermöglicht.
 
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Hohe Verluste durch Fonds-Spekulationen der Kreisverwaltung Drucken E-Mail
Mittwoch, 10 Februar 2010
Markus KutzoraEnde 2000 spült der Verkauf von Anteilen am Energieversorger EVO dem Kreis Offenbach Geld in die Kasse, nach Steuern rund 57 Mio. EUR. Der damalige Geschäftsführer der Kreisversorgungsbeteiligungsgesellschaft mbH (KVBG) und Landrat Peter Walter entnehmen sehr zeitnah in weitgehender Eigenverantwortung 21,5 Mio. EUR und investieren das Geld unter anderem in zwei Immobilienprojekte in Ostdeutschland. Der Kreistag als demokratisch gewählte Vertretung der Bürger wird nicht informiert.

Für die Millionen erhält der Kreis Anteile an der Sonnengarten Glienicke GbR und an einer Fleesensee GmbH & Co. KG, oder genauer Anteilen an geschlossenen Immofonds. Der Sonnegarten Glienicke ist das größte Wohnungsbauvorhaben in Brandenburg mit 900 Wohn- und 20 Gewerbeeinheiten. Das Projekt im Landstrich Fleesensee, rund 150 Kilometer nördlich von Berlin, wurde als Tourismusprojekt konzipiert und ist eine Clubanlage mit Sportangebot. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) gilt auf dem Kapitalmark als Optimum für Investoren, nicht für die Geldgeber.

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Stimmungsmache gegen Moschee verschärft die Probleme Drucken E-Mail
Dienstag, 09 Februar 2010
DIE LINKE. Dietzenbach verurteilt das Schüren von Vorurteilen

Gegen die Nutzung eines Dietzenbacher Gebäudes als Moschee ist ein Flugblatt im Umlauf, das mit falschen Behauptungen und unseriösen Quellen Stimmung zu machen versucht. Hinter diesem Flugblatt steckt die sogenannte "Bürgerinitiative Haus 48". Auf ihrer Website suggerieren die Verantwortlichen, dass die Ahmadiyya-Gemeinde, welche die Theodor-Heuss-Straße 48 gekauft hat, eine fundemantalistische Strömung des Islam und damit auch eine Bedrohung für die Nachbarschaft sei.

Belegt werden diese Behauptungen mit Artikeln und Kommentaren von der rechtsradikalen Website pi-news.net. So wird der Ahmadiyya-Gemeinde unterstellt, sie glaube, dass „Schweinefleisch Homosexualität verursacht“. Diese Unterstellung ist nicht haltbar, sie ist vielmehr das Produkt rechtsradikaler Hetze im Internet. Weitere Behauptungen ähnlicher Qualität werden mit der Website von Dr. Hiltrud Schröter belegt. Frau Schröter ist Mitglied von PAX-Europa, einem Zusammenschluss rechtslastiger Vereine, zu der auch die Nazi-Organisation Pro-Köln gehört.

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Kein Zwang zur Arbeit - Positionen zum Grundeinkommen Drucken E-Mail
Mittwoch, 27 Januar 2010
grundeinkommen-heute_740782-1 In einer Podiumsdiskussion werden fünf prominente Teilnehmer aus Politik, Gewerkschaft und Wissenschaft die Möglichkeiten auszuloten, welche die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens für eine gerechtere Gestaltung der Gesellschaft eröffnen könnte. Wir möchten mit dieser Veranstaltung eine konstruktive Diskussion über das bedingungslose Grundeinkommen aus verschiedenen gesellschaftlichen Perspektiven führen: Welches Menschenbild ist mit der Diskussion um einbedingungsloses Grundeinkommen verbunden? Wie kann die gerechte Zukunft des Sozialstaates aussehen? Dies im Hinblick auf die immensen Veränderungen des Arbeitsmarktes,und auch unter Berücksichtigung der Arbeit im Nonprofit-Sektor. Auch die Frage, wie die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens unsere Gesellschaft verändern kann, soll besprochen werden. Die verschiedenen Finanzierungsmodelle sollten bei der Diskussion nicht im Vordergrund stehen. DIE LINKE Offenbach erhofft sich von ihrer Unterstützung der Veranstaltung Impulse für ihre aktuelle Programmdebatte, auch über eine konkrete Alternative zu Hartz IV hinaus.

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Schikanierung Einzelner oder übliche Praxis der MainArbeit? Drucken E-Mail
Sonntag, 24 Januar 2010
Werden Weiterbewilligungsanträge für ALGII-Bezieher absichtlich verzögert?
Die Geschäftsführung der MainArbeit scheint zielstrebig ein neues Instrument zur Verunsicherung ihrer "Kunden" einzusetzen, das diese an den Rand der Verzweiflung treibt, so die Fraktion DIE LINKE  Offenbach. Nach § 41 Abs.1 S.4 SGB2 hat der Gesetzgeber einen Bewilligungzeitraum  für Leistungen von sechs Monaten vorgesehen. Ist Erwerbslosigkeit über diese Frist hinaus absehbar, gleich aus welchen Gründen, so hat der Betroffene, einen Bewilligungsantrag auf Fortsetzung der Leistung nach SGB2 zu stellen.
Der aufmerksame "Kunde" der MainArbeit, der aufgrund der Kenntnis seiner objektiven Situation, fünf bis vier Wochen vor Ablauf des gültigen Bewilligungbescheides (analog etwa des Kindergeldes) bei der Behörde einen Fortsetzungsantrag abholen möchte, wird dahingehend beschieden, dass die Mitarbeiter der MainArbeit angewiesen sind, solche Anträge nicht auszugeben. Der Kunde erhält die Auskunft: Die MainArbeit schicke ihm den Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig vor Ablauf des gültigen Bewilligungszeitraumes zu.  Nach unserer Erfahrung werden mit zunehmender Häufigkeit die entsprechenden Anträge ca. 3-5 Tage vor Beendigung des gültigen Bewilligungsbescheides dem Hilfebedürftigen zugesandt. Somit ist es dem Antragsteller unmöglich gemacht, den ausgefüllten Antrag so rechtzeitig dem Amt vorzulegen, dass eine nahtlose Sicherung seiner Lebensexistenz gewährleistet ist. Bis zur Bearbeitung seines Antrages und dessen Bewilligung können schon leicht 4 - 5 Wochen vergehen, in denen weder Miete, Nebenkosten, Kranken-versicherung gezahlt werden und auch für Lebensmittel, Medikamentenzuzahlung oder Arztbesuche kein Geld zur Verfügung steht. Mahnt der Betroffene entsprechende Mittel bei der Zentralen Anlaufstelle (ZAS) an, so wird er nicht selten mit dem Hinweis abgespeist : Er solle sich bei Bekannten oder Verwandten für den in frage stehenden Zeitraum Geld beschaffen. Lebensmittelgutscheine könne er haben. (für einen Tag oder eine Woche?).  Durch diese Praxis wird der Rechtsanspruch, der dem Grunde nach fest-  und fortbesteht von Seiten des Jobcenters MainArbeit GmbH willentlich unterlaufen. Dem Hilfesuchenden bleibt nichts anderes übrig, insofern er überhaupt über seine Rechte weiß, als unter Mithilfe eines Anwalts ein Eilrechtsschutzverfahren einzuleiten.
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